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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zahnarzt DDr. Heinz-Dieter Müller

Salzburgerstraße 4

4713 Gallspach


Stand: Jänner 2023


1. Regelungsbereich, Einbeziehung, Nebenabreden, Formerfordernisse


1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Kundschaft das Geschäft ausführen. Entgegenstehende Bedingungen der Kundschaft sind nur gültig, wenn wir ihrer Geltung in Textform zustimmen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.

1.4 Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit immer der Textform (§ AGB). Dies gilt auch für die Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier bestimmte Form. Die Kundschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr / ihm angegebenen Kommunikationswege wie Adresse und E-Mail erreichbar sind.


2. Geschäftspartner, Vertragspartnerschaft, Registrierung aus dem Gesundheitsmarkt


2.1 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmen, öffentliche und medizinische Einrichtungen, wie zum Beispiel Kliniken, Apotheken, Zahnarztpraxen, MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) und Zahnlabore für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen. Daher gelten unsere Geschäftsbedingungen nur gegenüber diesen Kundengruppen. Vor Aufnahme der Belieferung können weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Gewerbenachweis oder Approbation als Nachweis angefordert werden. Gleichzeitig führen wir eine Bonitäts- und Identitätsprüfung durch. Siehe hierzu auch Punkt 15.3.

2.2 Die Kundschaft ist bei der Online-Registrierung verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und uns bei Änderung der Verhältnisse unverzüglich in Textform zu unterrichten. Bei nicht ausreichenden oder unzutreffenden Angaben oder Nachweisen sind wir berechtigt, die Belieferung zu verweigern bzw. eine bestehende Geschäftsbeziehung vorübergehend oder gänzlich einzustellen. 

2.3 Die Kundschaft erhält alle wesentlichen Inhalte ausschließlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verantwortlich eine entsprechende Erreichbarkeit über dieses Kommunikationsmedium sicherzustellen. 

2.4. Unter „Mein Konto“ ist der Kundschaft zusätzlich möglich, alle Rechnungen, Aufträge, Auslieferungsinformationen, Rückstände und sämtliche Informationen abzurufen. 

3. Angebot, Vertragsschluss, Bindungsfrist, Beschaffenheit der Leistung

3.1 Die Bestellung der Kundschaft stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung der Kundschaft einerseits und die Annahme dieser Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Bestellung andererseits.

3.2 Die Kundschaft ist an die Bestellung zwei Wochen gebunden.

3.3 Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den vertraglichen Bestelldokumenten. Abbildungen, Beschreibungen und Maß- bzw. Mengenangaben im Online-Shop und Online-Vermittlungs-Plattformen sind freibleibend und nicht verbindlich und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen in Ausführungen und Material bleiben vorbehalten, soweit dies der Kundschaft zumutbar ist.


4. Preise, Versandkosten, Bestellmengen, Mindestbestellwert


4.1 Alle aktuellen Versandkosten sind jederzeit bei Auftragsabschluss einsehbar und jederzeit abrufbar auf zahnarzt-gallspach.at/versandkosten

4.2 Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer (Netto-Preise). Die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Lieferung muss den angegebenen Preisen immer hinzugerechnet werden, sollte diese nicht angegeben sein. Wir behalten uns Preisanpassungen aufgrund Herstellerpreisänderungen oder veränderter Bezugskosten vor.

4.3 Kosten für Verpackung und Transport sind in den angegebenen Netto-Preisen nicht enthalten. Für Aufträge unter einem bestimmten Bestellwert berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten. Ab diesem Auftragswert wird der Auftrag versandkostenfrei bearbeitet. Bei Einrichtungsgegenständen / Investitionsgüterbestellungen und Gipslieferungen werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet und können dadurch höher sein.

4.4 Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere aus dem Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht, verpflichten alle Beteiligten in der Lieferkette zu einem dokumentiert temperaturstabilen Transport für besondere Artikel. Die zusätzlichen Kosten für diese Spezialdienstleistung stellen wir bei den entsprechenden Artikeln pro Lieferung in Rechnung. 

4.5 Es gilt ein Mindestbestellwert für die Aufträge. Bestellungen unter diesem Betrag werden mit einem Mindermengenzuschlag berechnet.

4.6 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Versandkosten-Hinweise im Shop unter dem Menü-Punkt „unsere Versandkosten“.


5. Warenrückgabe, Beschaffungsartikel, Arzneimittel, Fristen, Gebühren


Bitte beachten Sie unsere aktuellen Warenrückgabe-Bedingungen unter zahnarzt-gallspach.at/warenrücknahme

5.1 Für Rückgaben sind die Formulare auf unserer Homepage zu nutzen und vollständig ausgefüllt mit der Rückgabe einzusenden. Bitte beachten Sie, dass bei Produktbeschwerden eine Kontaktaufnahme vor der Rücksendung erforderlich ist. Darüber hinaus ist zum Schutz unserer Mitarbeiter bei bestimmten Rückgaben eine Dekontaminationserklärung erforderlich.

5.2 Wir sind berechtigt, bei fehlenden notwendigen Angaben oder Nachweisen die Rückgabe von Produkten abzulehnen.

5.3 Beschaffungsartikel (Artikel, die nicht zu unserem Lagersortiment gehören und extra für Sie bestellt wurden) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

5.4 Arzneimittel sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Trotzdem von der Kundschaft zurückgesendete Arzneimittel werden von uns ersatzlos entsorgt. Bei erheblichen Mengen behalten wir uns vor, eine angemessene Entsorgungspauschale zu berechnen.

5.5 Für sonstige Verbrauchsmaterialien wird ein vertragliches Rückgaberecht eingeräumt. Die Kundschaft kann unter Angabe des Rückgabegrundes die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung an uns zurücksenden. Hierzu muss die Ware ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein. Bei nicht Einhalten dieser Bedingungen lehnen wir die Rückgabe und damit die Gutschrift ab. 

5.6 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundschaft. Bei Rückgaben berechnen wir auf Verbrauchsmaterialien 3 % und auf Geräte, Einrichtungsgegenstände oder Ersatzteile 10 % des Nettowarenwertes als Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch € 1,80 je Einzelprodukt. Ist die Originalverpackung geöffnet und nicht mehr wiederverkaufsfähig, werden die Kosten für die neue Originalverpackung zusätzlich in Rechnung gestellt. 

5.7 Verwenden Sie für Ihre Rücksendung immer einen stabilen, für den Warenversand geeigneten verschlossenen Umkarton. Produktverpackungen der Hersteller dürfen nicht als Versandkarton benutzt werden. Bitte kein Versand in Briefumschlägen – diese können aufreißen und die Ware kann beschädigt werden oder verloren gehen. 

5.8 Bitte fügen Sie immer eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung bei. Es ist das jeweils im Online-Shop unter zahnarzt-gallspach.at/warenrücksendung

5.9 Bitte ausreichend frankieren. Unfreie oder unzureichend frankierte Sendungen können nicht angenommen werden.

5.10 Wir holen gerne Ihre Rücksendung gegen eine Gebühr ab. Bitte im Shop unter zahnarzt-gallspach.at/versandkosten nähere Informationen einsehen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundschaft.

5.11. Temperatur geführte Artikel werden mit einer gesonderten Transportgebühr berechnet. 

5.12. Im Übrigen besteht kein vertragliches Recht zur Rückgabe bestellter Ware.

5.13. Individuell angefertigter Zahnersatz, Kronen, Zahnmodelle, Kieferorthopädische Geräte und Prothese, Bohrschablone udg können nicht zurückgenommen werden. 


6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten


6.1 Sämtliche in Rechnung gestellte Beträge werden unmittelbar mit Rechnungseingang bei der Kundschaft zur Zahlung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden am gleichen Tag der Auslieferung automatisch gestellt. 

6.2 Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von über € 1.000,00 ist die Kundschaft zur Vorauszahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Bonität oder der Vermögensverhältnisse der Kundschaft eintritt. Kommt die Kundschaft der Vorauszahlungspflicht nicht innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels nach, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, sofern keine frühere Mahnung zugesendet wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr fällig. Für jede Mahnung werden Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von € 4,90 berechnet. Nach der 3. Zahlungserinnerung/Mahnung werden die offenen Rechnungen durch ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen eingefordert.

6.4 Wir behalten uns vor, bei Vorgängen im Mahnverfahren eine Meldung zur Eintragung in der Schufa oder einem vergleichsweisen Bonitätsportal vorzunehmen.

6.5 Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich als E-Mail-Rechnung mit PDF- Anhang. Hierzu muss die Kundschaft eine legitimierte E-Mail-Adresse angeben, um in die Geschäftsbeziehung einzutreten.

6.6 Rechnungskopien werden mit einer Bearbeitungsgebühr pro Rechnungsdatei von € 4,00 berechnet.

6.7 Rechnungen auf Papier werden der Umwelt zuliebe nicht zur Verfügung gestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch werden diese mit € 4,00 Umweltausgleichsgebühr pro Rechnung zur Verfügung gestellt.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot


7.1 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen der Kundschaft sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.

7.2 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

7.3 Die Kundschaft ist außer im Fall eines beiderseitigen Handelsgeschäfts gem. § HGB nicht zur Abtretung seiner Ansprüche gegen uns an Dritte befugt.


8. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen


8.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird unser Sitz in der Wienerbundesstraße 64 4061 Pasching, Österreich, vereinbart.

1. Wünscht die Kundschaft die Versendung der bestellten Waren, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf die Kundschaft über, sobald wir die Ware, an die von uns zur Versendung bestimmte Personen übergeben haben. Die Lieferung erfolgt unversichert.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht die Kundschaft erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

3. Mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich; ihre Einhaltung wird nicht gewährleistet. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kundschaft steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Das Vorgesagte gilt nicht, wenn der Liefertermin ausdrücklich und mindestens in Textform als „fix“ oder „verbindlich“ bezeichnet wurde.

4. Rückstandslieferungen sind Lieferungen, die zeitlich verzögert stattfinden, weil die Lieferfähigkeit zum Zeitpunkt der Bestellung nicht gegeben war. Diese werden auf den Lieferscheinen zu dem Artikel ausgewiesen. Sobald die Bestellungen der Kundschaft wieder lieferbar sind, liefern wir automatisch zu dem am Liefertag gültigen Preis aus. Wie sind daher zur Preisanpassung berechtigt durch Herstellerpreisänderungen oder Veränderungen bei Bezugskosten des Artikels. 

5. Die Kundschaft muss die Rückstandslieferungen aktiv abbestellen durch Mitteilung per Mail an ordination.mueller@outlook.com. Die Kundschaft erhält regelmäßig einen aktuellen Stand der Rückstände per Mail.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen die Kundschaft zustehende Forderungen vor.

9.2 Wird die Vorbehaltsware von der Kundschaft verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer Lieferanten eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt die Kundschaft bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.

9.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder untrennbar vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass die Kundschaft uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Die Kundschaft verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

9.4 Die Kundschaft ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt die Kundschaft bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen die Erwerberin / den Erwerber – bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen die Kundschaft widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn die Kundschaft den Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so können wir auch verlangen, dass die Kundschaft uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und der Dritten / dem Dritten die Abtretung mitteilt.

9.5 Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels sowie bei Wechsel und Scheckprotesten oder bei Insolvenz sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, wobei insoweit entstehende Kosten zu Lasten der Kundschaft gehen. Das Herausgabeverlangen ist nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser Verlangen ist die Kundschaft ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

9.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen der Kundschaft verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben.

9.7 Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz der Kundschaft droht, hat die Bestellerin / der Besteller uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.


10. Untersuchungs- und Rügepflicht


10.1 Mängelrechte der Kundschaft setzen voraus, dass diese der nach § HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Kundschaft hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt die Kundschaft die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.

10.2 Transportschäden sind von der Kundschaft sofort aussagekräftig (Lichtbilder, ggf. Beschreibung) zu dokumentieren, um einen späteren erfolgreichen Regress beim Transportdienstleister zu ermöglichen. 

11. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung

11.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern die Kundschaft mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei Raten in Zahlungsverzug ist oder die Kundschaft schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstoßen hat.

12. Mängelhaftung, Rechte der Kundschaft, Verjährung

12.2 Für gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr, dass sie frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

12.3 Für gelieferte Software übernehmen wir die Gewähr, dass die erstellte Software die vereinbarte Beschaffenheit hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung wesentlich beeinträchtigen. Der Kundschaft ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Sämtliche Mängelansprüche erlöschen, wenn die Kundschaft oder Dritte Eingriffe in die Software vornehmen.

12.4 Sofern die Kundschaft Mängelrechte (wie zum Beispiel Garantieansprüche oder Produktbeschwerden, bei denen die versprochenen Herstellereigenschaften nicht erfüllt werden) gegen den Hersteller der von uns gelieferten Ware geltend macht, werden wir die Kundschaft nach eigenem Ermessen hierbei unterstützen und ggf. gegen den Hersteller bestehende Rechte abtreten.

12.5 Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren (13.4) oder Software (13.5) sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kann die Kundschaft nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

12.6 Tritt die Kundschaft vom Vertrag zurück, muss die Kundschaft uns die gelieferte Ware unverzüglich übersenden und angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten. Es wird davon ausgegangen, dass pro Nutzungsmonat ein Anteil in Höhe von 1/60 des Nettokaufpreises als Nutzungsersatz geschuldet wird. Der Kundschaft bleibt der Nachweis eines geringeren Nutzungsersatzes gestattet.

12.7 Mängelrechte bestehen nicht, wenn Mängel oder Schäden auf betriebsbedingte Abnutzung oder üblichen Verschleiß (wie z. B. bei Rollen und Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen jeglicher Art, Sicherungen, Leuchtmitteln, Lackteilen, Polsterteilen, beweglichen elektrischen Leitungen, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren) sowie auf unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler mit dem Produkt zurückzuführen sind.

12.8 Zur Selbstvornahme einer Mangelbeseitigung ist die Kundschaft nur nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Mangelbeseitigungsfrist oder unserer ausdrücklichen, mindestens in Textform erteilten Zustimmung berechtigt. Bei Mangelbeseitigungsversuchen der Kundschaft, die ohne Vorliegen der in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorgenommen werden, besteht kein Mängelrecht. Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei Nachbesserungsversuchen.

12.9 Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierende Mängelrechte der Kundschaft verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Ziffern 13.1 und 13.6 sind von dieser Regelung ausgenommen.

13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung

13.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder die Bestellerin / der Besteller auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und vertrauen durfte.

13.3 Im Übrigen haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten nicht.

13.4 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungswert beschränkt, der bei regelmäßiger angemessener Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre. In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogene Materialien entsteht, ist die Kundschaft zunächst darauf verwiesen, unsere an ihn abgetretenen Ansprüche gegen den Drittlieferanten ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Bleibt die Durchsetzung erfolglos, haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

13.5 Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für das Verschulden und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfinnen/-en und Vertreter/-innen.

13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 13.2 bis 13.5 gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Abweichungen von gewährten Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.


14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel


14.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung österreichisches Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Erfüllungsort zuständige Gericht vereinbart, wenn die Kundschaft zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Österreich hat. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, die Kundschaft am allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Kundschaft unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.


15. STVO auf allen Zufahren und Parkflächen, Haftungsverzicht


15.1 Dem Kunden ist die STVO bekannt. Daraus abgeleitet lassen sich keine Schäden oder andere Forderungen durch Beschädigungen an KFZ-Fahrzeugen oder Personen an den Betreiber der Ordination geltend machen. Jeder Wiederspruch wird im Vorhinein mit einem Halte und Parkverbot verfolgt.


16. Schäden an Körper und Mobilien, Haftungsverzicht


16.1 Alle Unfallschäden an Körper und Mobilien im Allgemeinen und speziell Personenschäden durch Eisbildungen udg. durch Eigen oder Selbstverschulden übernimmt der Ordinationsbetreiber auf eigenen Flächen keine HAFTUNG. Daher gilt ein Haftungsausschluss im vollem Umfang und jedwede daraus sich ableitende Forderung wird abgelehnt.


17. Stornogebühren für erbrachte Leistungen, Haftungsverzicht


17.1 Im Falle eines Behandlungsabbruches oder sollte der Kontakt zum Kunden nicht hergestellt werden können nach Behandlungsbeginn werden Kosten die bis zum Abbruch nicht rückerstattet. In der Regel sind das alle Kosten bei zahntechnischen Arbeiten, Mundhygieneleistungen, kieferorthopädische Behandlungen und sonstige Dienstleistungen und Arbeiten wie Unterfütterungen und Bleaching. Mindestens fallen immer 25% von den Gesamtkosten an. Sollten der Kunde während oder nach Fertigstellung und Abschluss der Behandlung unzufrieden sein verzichtet der Kunde dabei auf jedes Recht der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klärung bei Gericht oder sonstigen Schlichtungsstellen. Dies kann mit monetären Verlusten bei Sanierung oder Neuherstellung einhergehen, ultimativ mehr als die ursprüngliche Versorgung gekostet hätte.


18. Dienstleistungen und Arbeiten, Haftungsverzicht


18.1 Dem Kunde ist bewusst das Arbeiten und Behandlungen im Rahmen des Gesetzes auch von geschulten aber unausgebildeten Arbeitskräften erfolgen kann. Daher kommen Anlehrlinge zum Einsatz die Ihr Handwerk in der Berufsschule und durch die Anlehre von Doz. DDr. Heinz-Dieter Müller, PhD erfahren haben. Da diese Ausbildung jeden Tag erfolgt ist ein sicheres Arbeiten dargestellt. Jedoch können nicht alle Gefahren immer restlos beseitigt werden und es besteht ein gewisses Risiko an

Verletzungen, irreversibel (Verlust des Augenlichtes), ultimativ der Tod. Daraus abgeleitet verzichtet der Kunde auf jede strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klärung bei Gericht oder sonstigen Schlichtungsstellen und zeichnet für einen Haftungsverzicht gegen DDr. Heinz-Dieter Müller, PhD.


19. Videoaufzeichnung personenbezogener Daten


19.1 Wir weisen unsere Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der geltenden Gesetze personenbezogene Daten (Ausschließlich im Wartebereich und Außenbereich) aufgenommen werden und temporär gesichert abgespeichert werden. Diese fortlaufende Datenaufzeichnung erfolgt abgewogen, anonymisiert  und anlassbasierend. Im der Einwilligungserklärung  können Sie einer Videoaufzeichnung zustimmen oder dieser widersprechen.  Sollten Sie diese ablehnen wird ihnen ein Warteplatz zugewiesen der nicht einer Videoaufzeichnung unterliegt. Alle anderen zugänglichen Bereiche werden nicht aufgenommen, im speziellen die Behandlungsräume. Zusammenfassend dient dies der Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter und zur Aufklärung strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Die unterschriebene Einverständniserklärung ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Erhebung der personenbezogenen Daten 4 Ob 59/22p .

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