FESTSITZENDE ZAHNSPANGE


Zahnfehlstellungen werden in der Regel umfassend mit einer festsitzenden Zahnspange behandelt. Die Methoden und Konzepte zur festsitzenden Zahnspange sind fundiert und seit Jahrzehnten fester Bestandteil einer gelungenen kieferorthopädischen Behandlung. Dies gilt frühzeitig sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Schätzungsweise können 75 % aller Menschen von einer festsitzenden Zahnspange profitieren – auch Ihre Kinder oder Sie. Darüber hinaus profitieren 45 % der prothetischen Behandlungen von einer Vorbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange. Dieser Behandlung geht selbstverständlich ein ausführliches Beratungsgespräch mit Zahnarzt Dr. Müller voraus. Dieses beinhaltet eine umfassende Diagnose, um daraus die beste Therapie mit einer festsitzenden Zahnspange abzuleiten. Gerne informieren wir Sie näher zu den Themen sichere Zahnregulierung.



Festsitzende Zahnspange BEI DDR. MÜLLER IN 4713 GALLSPACH, GRIESKIRCHEN


DDr. Müller ist Ihr kompetenter und erfahrener Arzt für Zahnregulierungen in 4713 Gallspach. Gerne sind wir auch für Patienten aus Gallspach und Umgebung.

SICHERE ZAHNREGULIERUNG


Eine Zahnfehlstellung kann aus gesundheitlichen, funktionellen oder ästhetischen Gründen das Leben erheblich beeinträchtigen. Häufig stellen sich diese Beeinträchtigungen durch eine falsche Zahnstellung ein, die zu unklarer Lautbildung, erhöhten und falschen Belastungen im Zahnhalteapparat, an den Zähnen und Kiefergelenken, zu Weichteilbeschwerden und skelettalen Beschwerden führen kann. Dies kann unbehandelt ultima ratio zum Zahnverlust und zu schweren Beschwerden führen. Die festsitzende Zahnspange stellt eine Methode dar, die Zähne schmerzfrei in eine harmonische Zahnbogenform zu überführen.

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Die festsitzende Zahnspange hat einige Vorteile


Quasi alle Zahnfehlstellungen können mit der festsitzenden Zahnspange behandelt werden. Vorausgesetzt ist eine genaue Diagnose, um eine umfassende Therapie abzuleiten. Voraussetzung ist die feste Verankerung von Drähten und Brackets auf den Zähnen, die selbstständig nicht abgenommen werden können. Der Draht leitet kontinuierlich gleichbleibende Kräfte auf die Zähne ein, um diese zu korrigieren. Dabei können fast alle mechanischen Freiheitsgrade genutzt werden, sowohl translatorische als auch rotatorische. Bei Kindern wird darüber hinaus das Wachstum von Ober- und Unterkiefer individuell genutzt. Dies ist beim Erwachsenen kaum mehr möglich. Daher entscheidet eine frühzeitige Erstdiagnose über den Behandlungserfolg.

Nach der Erstdiagnose und der Erstellung des Therapieplans wird in der Regel die Zahnspange mittels Brackets und Drähten im Mund reversibel befestigt. Dies passiert in einer Sitzung und ist schmerzlos. Danach werden monatlich Kontrollbesuche notwendig, um gezielt einzelne Zähne oder Zahngruppen mit zusätzlichen Gummizügen, Einbiegungen in den Draht oder zusätzlichen Apparaturen zu bewegen. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung werden alle Behandlungselemente wie Draht, Brackets usw. aus dem Mund entfernt, die Reste des Klebers werden beseitigt. In der Regel ist eine gründliche Mundhygiene davor und danach sinnvoll.

Im Allgemeinen dauert eine kieferorthopädische festsitzende Zahnbehandlung zwischen 18 und 24 Monaten.

Da die Kosten sehr individuell von der Zahnfehlstellung abhängen, ist es sinnvoll, erst nach der Diagnose und Erstellung des Therapieplans eine Kostenabschätzung zu geben. Unseriöse Kostenabschätzungen vor Diagnosebeginn sind nicht vernünftig.


Ihr Zahnarzt für festsitzende Zahnregulierung – DDr. Müller in 4713 Gallspach


Die Kosten einer Zahnspange werden zum Teil von der Krankenkasse refundiert. Wichtig ist hierbei die Abklärung und Dokumentation vor Beginn der Behandlung. Auch Erwachsene haben in einigen Fällen Anspruch auf Kostenersatz. Am einfachsten besprechen Sie dies mit Ihrem Zahnarzt. Manchmal ist es notwendig, direkt mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um Unklarheiten bei der Anspruchsrefundierung im Vorhinein zu klären. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

In klassifizierten schweren Fällen besteht Anspruch auf eine „Gratiszahnspange“. Diese österreichische Regelung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und verlangt eine genaue Planung und Diagnostik im Vorfeld. Diese schweren Zahnfehlstellungen sind ausnahmslos mit einer festsitzenden Zahnspange zu behandeln. Ohne Dokumentation kann keine Kostenrefundierung bei der Krankenkasse veranlasst werden. Da dieses Thema für Patienten oft undurchsichtig ist, beraten wir Sie gerne und nehmen uns Zeit, alle Fragen zu beantworten.

Schlussendlich können Sie als Patient mit einer herausnehmbaren Zahnspange alles essen, da diese eben herausnehmbar ist. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu festen Zahnspangen, da Sie so in Ihrer Ernährung nicht beeinträchtigt sind.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +43 7248 93082 an.


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Ihr Zahnarzt für festsitzende Kieferorthopädische Behandlungen - DDr. Müller in 4713 Gallspach